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   VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A   

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https://dejure.org/2018,11026
VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A (https://dejure.org/2018,11026)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A (https://dejure.org/2018,11026)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 2018 - 7 A 109/18.Z.A (https://dejure.org/2018,11026)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Frankfurt/Main, 08.12.2017 - 6 K 1034/17

    Der Kläger ist afghanischer Staatsangehöriger paschtunischer Volkszugehörigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 8. Dezember 2017 - 6 K 1034/17.F.A - wird abgelehnt.

    Der Antrag des Klägers vom 14. Januar 2018, ihm unter Beiordnung von Rechtsanwältin Birgit Na'amni Ahmadi, Graebestraße 16, 60488 Frankfurt am Main, Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 14. Dezember 2017 - 6 K 1034/17.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18
    Das erstinstanzliche Gericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C. 4.09 - BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56, vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 -, NVwZ-RR 2014, 487, und vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454) aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Provinz Kabul lebenden Zivilpersonen annährungsweise ermittelt und dazu die Zahl der von UNAMA aktuell festgestellten Zahl der in 2017 bei willkürlicher Gewalt infolge bewaffneter Konflikte verletzten und getöteten Zivilpersonen jeweils in Beziehung gesetzt.
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18
    Das erstinstanzliche Gericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C. 4.09 - BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56, vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 -, NVwZ-RR 2014, 487, und vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454) aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Provinz Kabul lebenden Zivilpersonen annährungsweise ermittelt und dazu die Zahl der von UNAMA aktuell festgestellten Zahl der in 2017 bei willkürlicher Gewalt infolge bewaffneter Konflikte verletzten und getöteten Zivilpersonen jeweils in Beziehung gesetzt.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.2018 - 7 A 109/18
    Das erstinstanzliche Gericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Feststellung der erforderlichen Gefahrendichte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C. 4.09 - BVerwGE 136, 360 = NVwZ 2011, 56, vom 13. Februar 2014 - BVerwG 10 C 6.13 -, NVwZ-RR 2014, 487, und vom 17. November 2011 - BVerwG 10 C 13.10 -, NVwZ 2012, 454) aufgrund aktueller Quellen die Gesamtzahl der in der Provinz Kabul lebenden Zivilpersonen annährungsweise ermittelt und dazu die Zahl der von UNAMA aktuell festgestellten Zahl der in 2017 bei willkürlicher Gewalt infolge bewaffneter Konflikte verletzten und getöteten Zivilpersonen jeweils in Beziehung gesetzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2376/19

    Afghanistan; Zumutbarkeit der Niederlassung in einem sicheren Landesteil

    Auch wird die Auffassung vertreten, die Frage der Zumutbarkeit sei einer Konkretisierung auf Maßstabsebene von vornherein nicht zugänglich, weil sie von den Umständen des Einzelfalles abhänge (Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A -, juris Rn. 14; ähnlich OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 07.05.2018 - 3 L 84/18 -, juris Rn. 7).
  • VG Magdeburg, 28.05.2018 - 4 A 418/17
    Hierbei spielen persönliche Umstände wie Alter, Lebenserfahrung, Kenntnisse der Lebensumstände in Afghanistan, Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen und ethnischen Gruppen sowie körperliche und psychische Konstitution eine Rolle (ähnlich Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2018 - 7 A 109/18.Z.A -, juris).
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